| Rücktritt: |
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt
ist der Reisende verpflichtet, pauschal folgende Entschädigung als
Stornokosten zu zahlen:
Rücktritt bis drei Wochen vor Reisebeginn:
15% des Gesamtreisepreises
Rücktritt bis zwei Wochen vor Reisebeginn:
35% des Gesamtreisepreises
Rücktritt bis eine Woche vor Reisebeginn:
50% des Gesamtreisepreises
Bei Nichterscheinen beim Reisebeginn
fallen 100% des Gesamtreisepreises an.
Dem Reisenden bleibt es
vorbehalten, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm keine oder
geringere Kosten als die geltend gemachten Pauschalen entstanden
sind. In diesem Fall ist der Reisende nicht oder nur zur Bezahlung
der geringeren Kosten verpflichtet.
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| Reiserücktrittskostenversicherung: |
In Zusammenarbeit mit der Europäischen
Reiseversicherung AG bieten wir Ihnen die Möglichkeit Reiserücktrittskostenversicherung
für Ihre gebuchte Reise abzuschließen. Der Versicherungspreis
richtet sich nach dem Reisepreis. Ich bitte Sie, dies gesondert
anzufordern.
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| Zahlung: |
Eine Anzahlung ist nicht nötig. Der
gesamte Reisepreis ist spätestens 14 Tage vor Reisebeginn auf eines
unserer Konten zu überweisen.
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| Haftungsbeschränkung: |
Jede uns treffende Haftung ist der Höhe
nach beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde.
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| Sonstiges: |
Alle Angaben in diesem Prospekt
entsprechen dem Stand bei der Drucklegung. Änderungen im
Reiseprogramm behalten wir uns vor.
Bei Reisen, die von der Fa. Hövels, Trostberg durchführt werden,
treten wir nur als Vermittler auf.
Das Rauchen im Bus ist grundsätzlich nicht gestattet. Es werden
ausreichend Pausen während der Fahrt eingelegt.
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| Insolvenzschutz: |
Zur Wahrnehmung etwaiger Ansprüche
aus dem über Reisen abgeschlossenen Vertrag bedarf es einer Anzeige
des aufgetreten Mangels beim Reiseveranstalter oder einem seiner
Bevollmächtigten (Reiseleiter, Fahrer).
Vor der Kündigung des Reisevertrages ( 651 e BGB) ist dem
Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu
setzen. Vorstehendes gilt nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist
oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden
gerechtfertigt wird. Etwaige Ansprüche sind innerhalb eines Monats
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber
dem Reiseveranstalter
Omnibusbetrieb Peter Glonegger, Burgkirchner Str. 11, 84553
Halsbach, Tel. 08623/501 geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist.
Ansprüche des Reiseteilnehmers
gegenüber dem Reiseveranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund –
jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter
Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich
vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisenden und
dem Veranstalter Verhandlungen über geltend gemachter Ansprüche
oder die den Anspruch begründeten Umstände, ist die Verjährung
gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder der Reiseveranstalter die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist
von einem Jahr tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der
Hemmung ein.
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