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Reisebedingungen

Rücktritt:
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, pauschal folgende Entschädigung als Stornokosten zu zahlen:
Rücktritt bis drei Wochen vor Reisebeginn: 
              15% des Gesamtreisepreises
Rücktritt bis zwei Wochen vor Reisebeginn:
              35% des Gesamtreisepreises
Rücktritt bis eine Woche vor Reisebeginn:
              50% des Gesamtreisepreises
Bei Nichterscheinen beim Reisebeginn 
fallen 100% des Gesamtreisepreises an.

Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Pauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nicht oder nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
 

Reiserücktrittskostenversicherung:
In Zusammenarbeit mit der Europäischen Reiseversicherung AG bieten wir Ihnen die Möglichkeit Reiserücktrittskostenversicherung für Ihre gebuchte Reise abzuschließen. Der Versicherungspreis richtet sich nach dem Reisepreis. Ich bitte Sie, dies gesondert anzufordern.
 
Zahlung:
Eine Anzahlung ist nicht nötig. Der gesamte Reisepreis ist spätestens 14 Tage vor Reisebeginn auf eines unserer Konten zu überweisen. 
 
Haftungsbeschränkung:
Jede uns treffende Haftung ist der Höhe nach beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde.
 
Sonstiges:
Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei der Drucklegung. Änderungen im Reiseprogramm behalten wir uns vor.
 
Bei Reisen, die von der Fa. Hövels, Trostberg durchführt werden, treten wir nur als Vermittler auf.
 
Das Rauchen im Bus ist grundsätzlich nicht gestattet. Es werden ausreichend Pausen während der Fahrt eingelegt.
 
Insolvenzschutz:
Zur Wahrnehmung etwaiger Ansprüche aus dem über Reisen abgeschlossenen Vertrag bedarf es einer Anzeige des aufgetreten Mangels beim Reiseveranstalter oder einem seiner Bevollmächtigten (Reiseleiter, Fahrer).
Vor der Kündigung des Reisevertrages ( 651 e BGB) ist dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Vorstehendes gilt nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Etwaige Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
Omnibusbetrieb Peter Glonegger, Burgkirchner Str. 11, 84553 Halsbach, Tel. 08623/501 geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber dem Reiseveranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund – jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung – verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter Verhandlungen über geltend gemachter Ansprüche oder die den Anspruch begründeten Umstände, ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

  

 





 

 


 
 
©reated by Lisa Glonegger